Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Innerhalb des Immobilienrechts nimmt das Miet- und Wohnungseigentumsrecht eine besondere Stellung ein. Durch meine jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet, wurde ich als einer der ersten Stuttgarter Anwälte im Jahr 2006 zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bestellt. Mit diesem Prädikat, konnte ich das Vertrauen einer Vielzahl weiterer Mandanten gewinnen. Auch Sie berate und vertrete ich gerne in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Belangen auf diesem Rechtsgebiet, wie etwa bei Mieterhöhung und Mietminderung, Kündigung und Räumung, Kaution und Schadensersatz oder in der Vertragsgestaltung.
Rund um Ihre Immobilie im Raum Stuttgart
Das Immobilienrecht im Allgemeinen gehört bereits seit vielen Jahren zu meiner Kernkompetenz. Zahlreichen Mandanten konnte ich beim Immobilienkauf und -verkauf, sowie bei vielen gerichtlichen und außergerichtlichen Herausforderungen – beispielsweise in den Bereichen Grundstücksrecht, Nachbarrecht und Maklerrecht – mit all meinem Wissen zur Seite stehen.